Was ist Leihmutterschaft?
Leihmutterschaft bezeichnet das Austragen eines Kindes durch eine Frau für andere Menschen, die selbst keine Schwangerschaft durchführen können oder wollen. In Deutschland ist das Verfahren gesetzlich verboten, während es in verschiedenen anderen Ländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Manche Staaten erlauben eine Vergütung der Leihmutter, andere erlauben nur altruistische, also unentgeltliche, Variationen. Medizinisch können Kinder entweder durch eine Befruchtung der Eizelle der Leihmutter oder durch das Einsetzen einer fremden, befruchteten Eizelle entstehen, sodass die Leihmutter genetisch mit dem Kind verwandt oder auch nur Austrägerin ist.
Deutsche Rechtslage zur Leihmutterschaft
Der deutsche Gesetzgeber verbietet Leihmutterschaft explizit, vor allem durch das Embryonenschutzgesetz. Ärzte, die eine Leihmutterschaft herbeiführen, drohen bis zu drei Jahre Haftstrafen. Personen, die eine Leihmutter beauftragen, machen sich allerdings nicht strafbar. Auch das Familienrecht sieht vor, dass die Frau, die ein Kind gebärt, vor dem deutschen Recht dessen Mutter ist – unabhängig von der genetischen Abstammung.




