Kritik der EU-Kommission am deutsche Lobbyregister

Die Europäische Kommission hat Deutschland in ihrem aktuellen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit kritisiert und auf die Defizite beim Lobbyregister hingewiesen. Obwohl in Deutschland seit 2022 ein verpflichtendes öffentliches Lobbyregister existiert, hält die EU-Kommission dieses für unvollständig. Es fehle insbesondere eine umfassende Transparenz darüber, wie Lobbyisten die Gesetzgebungsprozesse im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung beeinflussen. Laut Bericht seien die Fortschritte beim Aufbau eines durchgängigen Systems zur Dokumentation dieses Einflusses unzureichend.

Die EU-Kommission fordert daher Deutschland auf, seine Anstrengungen zu verstärken und die bestehenden Lücken im Lobbyregister zu schließen, um einen transparenten Einblick in die parlamentarische Phase der Gesetzgebung zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die genaue Nachverfolgung, wie Gesetzestexte von Lobbygruppen beeinflusst werden.

Fehlendes Auskunftsrecht für Medien auf Bundesebene

Ein weiterer Kritikpunkt des EU-Berichts betrifft das Auskunftsrecht für die Presse gegenüber Bundesbehörden. Nach wie vor gebe es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene, die ein solches Recht verbindlich regelt. Dadurch wird die Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse eingeschränkt. Die EU-Kommission fordert die Bundesregierung auf, ein Bundesgesetz zu schaffen, das das Auskunftsrecht klar definiert und dabei die europäischen Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten berücksichtigt.